Das Virus SARS-CoV-2 – Covid-19 (Coronavirus) beschäftigt weiterhin die gesamte Welt. Durch die Dynamik der derzeitigen Infektionsausbreitung ändert sich die aktuelle Situation sehr schnell und es können derzeit keine längerfristigen Vorhersagen gegeben werden.
Mittlerweile sind viele (Sport-) Veranstaltung in Baden-Württemberg und der Bundesrepublik verschoben, abgesagt oder untersagt worden. Die Schulen im Land sind ebenfalls ab dem 17. März 2020 geschlossen. Aktuell kursieren neben objektiven Darstellungen zum Teil überzogene Meldungen, die Angst machen und zu Maßnahmen, die der Sache nicht förderlich sind, führen.
Es ist nicht möglich, allgemeingültige Vorgaben und Empfehlungen für alle Sporttreibenden und/oder Sportveranstalter zu treffen, nichtsdestotrotz möchten wir versuchen, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich über die aktuelle Situation zu informieren.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in einer Pressekonferenz am 16. März 2020 das Virus von einer Epidemie zu einer Pandemie erklärt. Einige Regionen der Welt sind derzeit besonders betroffen. Das Robert-Koch-Institut (RKI)klassifiziert auf seiner Internetseite die jeweiligen Regionen, die besonders betroffen sind.

Der Landessportverband Baden-Württemberg wird weiterhin in engem Austausch mit den Baden-Württembergischen (Landes-) Sportbünden aktualisierte Informationen zu diesem Thema hier veröffentlichen.

Empfehlungen für den Leistungs- und Breitensport

  • Viele Regierungen, auch aus weniger betroffenen Regionen, haben eingreifende Maßnah-men umgesetzt, die die Reisefreiheit der Bevölkerung (nicht nur der einheimischen) aufhebt. Es können jederzeit weitere Gebiete mit Reiseeinschränkungen hinzukommen. Welche dies sein könnten, ist nicht absehbar. Hinzu kommt, dass zahllose Fluglinien ihre Verbindungen in Risikogebiete eingestellt haben. Es ist durchaus möglich, dass eine Reise in eine Risikogebiet noch organisiert werden könnte, dort aber Quarantäne droht oder die Ausreise blockiert wird, sei es durch Auflagen der Regierungen oder durch das schlichte Fehlen von Flugkapazitäten.
  • Reisende aus Risikogebieten müssen damit rechnen, in den Zielländern in Quarantäne genommen zu werden. Deutschland gilt in der Zwischenzeit auch als ein Risikoland z.B. in Israel, dort erwartet Reisende aus Deutschland eine 14-tägige Quarantäne. USA hat ein komplettes Einreiseverbot für alle Europäer erlassen. Mehrere Länder, darunter auch Deutschland, setzten solche Maßnahmen für Menschen um, die aus Risikogebieten zurückkehren. Auch dadurch ist mit erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit und damit auch der Trainingsmöglichkeiten im Bereich des Sports zu rechnen. Weitere Informationen zur aktuellen Einschätzung des Coronavirus finden Sie hier.
  • Für Organisationen, die Wettkämpfe ausrichten und Gäste aus Risikogebieten erwarten, empfehlen wir, frühzeitig (!!) mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
    • Diese Kontaktaufnahme sollte im Vorfeld der Anreise der Teilnehmer geschehen. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem die Veranstaltung stattfindet. Unter diesem Link können Sie das zuständige Gesundheitsamt ermitteln.
    • Gegebenenfalls wird über das Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme und /oder eine Testung veranlasst. Solchen Vorgaben ist dann verpflichtend Folge zu leisten.
    • Als Grundregel kann gelten, dass Veranstaltungen im lokalen Rahmen noch eher möglich sind als nationale oder internationale Wettkämpfe.
    • Zudem ist das Zuschaueraufkommen zu berücksichtigen. Aktuell wird zum Aus-schluss von Zuschauern geraten bzw. entscheiden die Gesundheitsämter in der Regel dahingehend, dass überhaupt nur noch der Durchführung von Veranstaltungen ohne Zuschauer zugestimmt wird.
  • Athleten, die aus einer der betroffenen Regionen zurückkehren, empfiehlt der LSVBW eine zweiwöchige (so viel Zeit kann zwischen Ansteckung und Symptomatik liegen) häusliche Quarantäne. Zudem sollte die telefonische Kontaktaufnahme mit einem Arzt erfolgen. Tests auf den Erreger sind zwar möglich, liefern jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt valide Ergebnisse. Hier finden Sie eine Orientierungshilfe zum Vorgehen im Verdachtsfall.
  • Für Organisationen, die ihre eigenen Athleten aus einem der Risikogebiete zurück erwarten, empfehlen wir eine häusliche Quarantäne für 14 Tage. Dies erscheint erforderlich, weil auch noch nicht symptomatische Patienten die Erreger hoch effektiv übertragen können. Die Übertragungsrate bei dieser Erkrankung ist sehr hoch! Wenn solche Athleten, die aus angrenzenden Regionen kommen, auch nur unspezifisch (leichte Infektzeichen etc.) symptomatisch werden, ist eine umgehende Vorstellung bei ei-nem Arzt mit infektiologischer Erfahrung unter Hinweis auf die Reiseanamnese angezeigt. Dieser kann dann durch gezieltes Nachfragen eine Eingrenzung der Risikokonstellation vornehmen. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Arzt ist immer erforderlich, damit Schutzmaßahmen vor Betreten der Praxis / Klinik ergriffen werden können.
    • Verschiedene Einrichtungen bieten zwar Tests auf den Erreger an, aber ein negativer Test ist kein Ausschluss einer Infektion. Dies liegt zum einen daran, dass nicht zu jedem Zeitpunkt nach Infektion der Erreger nachweisbar ist, und zum anderen, dass Untersuchungsmaterial, welches bei Gesunden abgenommen werden kann (Nasen- / Rachenabstriche), manchmal auch falsch negative Befunde liefert. Zuverlässigere Materialien können aber nur bei symptomatisch Erkrankten gewonnen werden. Daher verkürzt auch ein negativer Test die Quarantänezeit nicht!
  • Liegt ein Verdachtsfall vor, sollte umgehend Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden. Zudem sollte ein Arzt nach telefonischer Ankündigung aufgesucht werden.

Empfehlungen für Freiwillige, Vereine und Einsatzstellen

Der LSVBW als Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Freiwilligen (Arbeitnehmern), deshalb gebietet das Gebot der Höflichkeit, der Rücksichtnahme und der Wertschätzung alles dafür zu tun, andere keinen gesundheitlichen Gefahren auszusetzen. Die Pressekonferenzen und Reden von Bundeskanzlerin Merkel und Bundesminister Spahn in den letzten beiden Tagen haben gezeigt, dass die Lage im Moment schwierig ist und sich weiter zuspitzt.

In Bezug auf die Freiwilligendienste im Sport der BWSJ bedeutet dies Folgendes:

  • Freiwillige, die in den vergangenen zwei Wochen in Risikogebieten waren, werden vom Einsatz in der Einsatzstelle und von Seminaren freigestellt.
  • Wenn Freiwillige aufgrund des Coronavirus ihre Einsatzstelle nicht mehr betreten können, erhalten sie eine (bezahlte) Freistellung. Wenn der Dienst unter- oder sogar abgebrochen werden muss, sind die im Einzelfall bestehende konkrete Gefährdungslage und die Unmöglichkeit anderweitiger Lösungs- bzw. Einsatzmöglichkeiten zu dokumentieren und unverzüglich der BWSJ mitzuteilen.
  • Gleiches gilt, wenn Einsatzstellen bei Schließung von Kindergärten, Schulen, Vereinstraining oder Ähnlichem den Freiwilligen nicht mehr beschäftigen können. In diesem Fall müssen alternative und ungefährliche Einsatzmöglichkeiten geprüft werden. Anschließend kann eine Einigung zwischen Freiwilligem und Einsatzstelle getroffen werden, dass die Freiwilligen ihre Stundenanzahl herunterschrauben (z.B. nur noch in der Geschäftsstelle eingesetzt werden). Eine Rückmeldung muss entsprechend an die BWSJ erfolgen. Die Freiwilligen können nichtdazu verpflichtet werden Urlaub zu nehmen.
  • Alle Seminare und Bildungstage der BWSJ, die im Zeitraum 14.03.20 bis vorerst 20.04.2020 angesetzt sind, werden nicht stattfinden. Hierzu zählen Prüfungslehrgänge in Albstadt und Ruit und das Einsatzstellen-Take-Off in Nußloch.
  • Einsatzstellenbesuche werden ebenfalls bis auf Weiteres abgesagt. Sollten Sie aktuellen Gesprächsbedarf in Bezug auf Ihren Freiwilligen haben und an einem alternativen Kommunikationsweg (z.B. Skype, Telefonat) interessiert sein, lassen Sie uns dies gerne wissen. Ansonsten wird der Einsatzstellenbesuch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder im nächsten Jahrgang stattfinden.

Außerdem gilt: Entscheidungen, die eine Einsatzstelle für den Schutz hauptamtlich Beschäftigter trifft, gelten ebenfalls unbedingt für Freiwillige.  Gegenüber Minderjährigen ist die Fürsorgepflicht in besonderer Weise zu beachten.

Empfehlung für Schulen und Kindertagesstätten

An dieser Stelle möchten wir zudem die Hinweise unseres Partners, des Ministerium für Kultus, Jugend und Sports Baden-Württemberg, für Schulen und Kindertagesstätten weiterleiten:

  • Derzeit besteht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden kein Anlass, den Schul- bzw. Kitabetrieb einzuschränken.
  • Erhält die Schule oder Kindertagesstätte Kenntnis von vorgenannten Verdachtsfällen, nimmt die jeweilige Schul- bzw. Kitaleitung unverzüglich mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Kontakt auf.
  • Das Gesundheitsamt bewertet das unter Umständen gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst ggf. notwendige Maßnahmen (z.B. vorübergehender Ausschluss von Schülern vom Unterricht oder von Kindern vom Kita-Betrieb, zeitweise Beschäftigungsverbote von an der Schule oder der Kita Tätigen, temporäre Schließung der Schule oder der Kita).
  • Die Schulleitung werden in solchen Fällen gebeten, ihre zuständige Schulaufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren. Schulen und Kindertagesstätten informieren darüber hinaus ihren jeweiligen Träger.
  • Über die Durchführung von Studien- und Klassenfahrten ins Ausland, sowie über Schüleraustausche intim konkreten Einzelfall von der Schulleitung im Benehmen mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu entscheiden. Das Kultusministerium empfiehlt, im Zweifel von derartigen Aktivitäten bis auf weiteres abzusehen.
  • Das Infektionsgeschehen ist derzeit ein sich dynamisch entwickelndes Szenario, sodass für tagesaktuelle Informationen auf die Internetseite des Landesgesundheitsamtes verwiesen wird.
  • Für Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt zudem eine Hotline unter Tel. 0711/904-39555 eingerichtet. Zudem könne Sie bei dringenden Rückfragen auch das Kultusministerium unter Tel. 0711/1279-2706 erreichen.

Das RKI stellt unter diesem Link aktuelle Meldungen zum Coronavirus zusammen. Grundsätzlich gelten die Grundregeln der Hygiene für die Sicherheit der Gesellschaft:

  • Waschen der Hände mit Seife und Wasser (mind. 30 Sek.)
  • Berühren Sie Ihren Mund oder die Nase nicht mit den Händen
  • Halten Sie sich mindestens 2m von infizierten Personen entfernt
  • Meiden Sie wenn möglich Massenversammlungen

Der Leitende Olympiaarzt Prof. Dr. med. Bernd Wolfarth hat bereits in den vergangenen Wochen aktuelle Empfehlungen (Stand 13.03.2020) vor allem für Trainingslager und Wettkampfreisen im Spitzensport herausgegeben, die den Leistungssportverantwortlichen in den Verbänden vorliegen und auf der DOSB-Homepage veröffentlicht sind.

Zusätzlich hat der DOSB eine Task-Force gebildet, die sich mit der Thematik beschäftigt, unterschiedliche Anfragen zu dem Themenfeld koordiniert und unter Beratung durch jeweilige Experten zeitnah beantwortet. Die wichtigsten Fragen inklusive der jeweiligen Antworten, die bisher an den DOSB gerichtet worden sind, wurden in einer Sammlungzusammengefasst. Diese Sammlung wird ständig aktualisiert.

Weitere tagesaktuelle Informationen sind auf den Websites des Robert-Koch-Instituts zu finden, sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des European Centre for Disease Prävention and Control und dem Karten-Dashboard der Johns-Hopkins University (JHU).

Der LSVBW weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es sich stets um Einzelfallentscheidungen auf der Basis der entsprechenden Rahmenbedingungen vor Ort in Abstimmung mit dem regionalen Gesundheitsamt handelt.

Stand: 16.03.2020