Bereits im Juli beschloss die Große Koalition ein Hilfspaket von 200 Millionen Euro für Sportvereine, die vor allem von wegbrechenden Zuschauereinnahmen betroffen sind. Nunmehr haben wir den Adressatenkreis möglicher Empfänger der Überbrückungshilfen auch auf alle dritten Ligen der olympischen, nicht-olympischen und paralympischen (semi-)professionellen Sportvereine, Verbände und Unternehmen erweitert. Das berichtet der zuständige Berichterstatter und stv. Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Martin Gerster (SPD).

„Diese Veränderungen waren dringend notwendig, das haben einige Rückmeldungen während der Sommerpause gezeigt“, so Gerster. Insbesondere der Landessportverband Baden-Württemberg, aber auch viele andere Akteure hätten auf die bisherige Regelungslücke hingewiesen. Mit der beschlossenen Neuregelung ist nun möglich, dass beispielsweise American-Football-Vereine, die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten können. „Ich freue mich über jeden Verein, den wir damit zusätzlich retten können“, so der SPD-Haushälter.

Antragsberechtigt ist, wer durch abgesagte Spiele und Wettbewerbe massive Einnahmeausfälle insbesondere aufgrund der ausgebliebenen Zuschauereinnahmen geltend machen kann